Wissenswertes für eine gute Organisation:

Gesellschafterzeiten - Ärztinnen im Dienst

Montag 8-13 und 14-19
Dienstag 8-12 und 13-16
Mittwoch 8-12 und 13-16
Donnerstag 8-13 und 14-19
Freitag 9-15

Voranmeldung - So funktioniert das Terminsystem

Niemand wartet gerne lange!
Daher ist unsere Ordination nach einem Terminsystem organisiert. Wir ersuchen bei planbaren Ordinationsbesuchen um Voranmeldung. Sollten Sie akut eine Konsultation benötigen, rufen Sie bitte noch am selben Tag bei uns an oder kommen Sie mindestens 1 Stunde vor Ordinationsschluss. So ermögliche Sie uns, den Ordinationsablauf so gut wie möglich zu organisieren und helfen mit, Wartezeiten auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Trotzdem kommt es vor, dass Wartezeiten, auch bei Terminvergabe, entstehen, wir ersuchen um Ihr Verständnis. Auch uns ist es nicht angenehm, wenn unsere Patienten zu lange warten müssen.

Telefonische Terminvereinbarung: +43 1 2587500 anrufen

Online Terminanfrage »

eCard - bitte immer mitbringen

E-CardBitte nehmen Sie Ihre e-card zu jedem Besuch mit. Sollte Ihre e-card keinen Versicherungsschutz aufzeigen, so heben wir eine Einsatzgebühr von 30 Euro ein. In diesem Fall müssen Sie die Situation mit Ihrer Versicherung klären. Selbstverständlich wird dieser Betrag rückerstattet, wenn Sie noch innerhalb des Quartals Ihre e-card mit gültigen Versicherungsanspruch nachbringen.

E-Cards müssen alle 90 Tage gesteckt werden, da wir sonst keine E-Rezepte ausstellen können.

ABS - Arzneimittelbewilligungssystem

Es gibt gewisse Medikamente, die eine kontrollärztliche  Bewilligung benötigen, meistens handelt es sich dabei um teure Arzneimittel, die nur in bestimmten Situationen verschrieben werden dürfen. Diese Bewilligung holen wir für Sie über das sogenannte ABS (Arzneimittelbewilligungssystem) auf elektronischem Weg ein. Dafür brauchen wir die genaue Angabe von Gründen sowie den Namen des Arztes, der Ihnen dieses Medikament verordnet hat. Es ist dies leider ein für alle Beteiligten unerquicklicher bürokratischer Aufwand, für den wir oft auch Zeit benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn wir diese Ansuchen nicht immer sofort erledigen können, sondern uns dem erst am Ende des Ordiantionstages widmen können. So kann es passieren, dass die Bewilligung erst am nächsten Tag erfolgt, bzw. Sie dafür etwas länger warten müssen. Bitte planen Sie das ein, wenn Sie für die Erstverschreibung zu uns kommen.

Hausbesuche - die ärztliche Untersuchung zuhause

Es gibt Situationen, in denen Sie nicht das Haus verlassen können und trotzdem ärztliche Hilfe benötigen. Sollten Sie an hohem Fieber oder akuten starken Schmerzen leiden bzw. bettlägrig sein, ersuchen wir Sie, telefonisch einen Hausbesuch anzumelden. Anmeldungen nehmen wir gerne vormittags zu den Ordinationszeiten unter der Ordinationstelefonnummer  258 75 00 entgegen.

In der Zeit von 19h und 7h morgens sowie an den Wochenende rund um die Uhr steht Ihnen der Ärztefunkdienst unter der TelNr 141 zur Verfügung.

Lehrpraxis - Wissen weitergeben

Unsere Ordination ist eine Lehr – und Ausbildungsstätte für StudentInnen und ÄrztInnen in Ausbildung. Sie sind in unseren Arbeitsalltag eingebunden und arbeiten teilweise auch selbständig mit. Wenn Sie mit uns unter 4 Augen sprechen möchten, teilen Sie das bitte bei der Anmeldung an der Rezeption mit.
Selbstverständlich respektieren wir gerne Ihren Wunsch, wir haben dafür vollstes Verständnis.

Krankenstand - zuhause wieder gesund werden

Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung (Krankenmeldung) ist ein ärztliches Attest. Daher müssen Sie persönlich am 1. Tag des Krankenstandes in die Ordination kommen und sich untersuchen lassen. Eine Rückdatierung ist nur für einen Tag möglich. Das Datum der Wiederbestellung muss eingehalten werden.  Bei Überziehen, von mehreren Tagen, ohne Begründung und Kontakt mit uns,  ist es nötig bei der jeweiligen Krankenkasse selbst zu erscheinen. Eine Krankmeldung über Angehörige können wir aufgrund der Vorschriften der Wiener Gebietskrankenkasse nicht vornehmen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Krankmeldungen nach Krankenhausaufenthalten oder Unfällen, sofern eine Bestätigung des Krankenhauses vorliegt.

Krankenstände können nicht per E-Mail übermittelt werden. Eine persönliche Begutachtung ist verpflichtend.

Krankenstände nach kosmetischen Operationen, nicht chirurgischen zahnärztlichen Eingriffen sowie ivF Behandlungen dürfen wir laut den Bestimmungen der Krankenkassen nicht ausstellen.

HINWEIS: Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung gelten Faxsendungen nicht als datengeschützt. Da Verstöße gegen diese Verordnung mit hohen Geldstrafen geahndet werden, ist es uns leider nicht mehr möglich, Schriftstücke wie z.B. Krankmeldung (auch für Zivildiener!), uä für Sie zu faxen. Wir ersuchen um Ihr Verständnis!

Pflegeurlaub

Wenn eine Pflegefreistellung nötig ist, bitten wir Sie mit der oder dem zu Pflegenden zu erscheinen, ist dies nicht möglich benötigen wir  schriftliche Befunde z.B. vom Kinderarzt oder Krankenhaus.

Urlaubsbedarf an Medikamenten

MedikamenteAntibiotika, Mittel gegen Übelkeit, Durchfall, Insektenstiche, Kopfschmerzen  uvm werden nicht von der Kassa übernommen und können mittels Privatrezept verschrieben werden. Rezepte für Dauermedikamente werden selbstverständlich ausgestellt, größere Packungsmengen für längere Auslandsaufenthalte müssen chefärztlich bewilligt werden.

Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen können Sie online vorbestellen »

Ärztefunkdienst

Es ist Wochenende und Sie benötigen dringend ärztliche Hilfe. Der Ärztefunkdienst ist unter der Rufnummer 141 für Sie da!
Am Wochenende und wochentags in der Zeit von 19h bis 7h früh sind die Funkdienstärzte im Einsatz. Unter der Rufnummer 141 erhalten Sie medizinische Auskunft und Hilfe. Bei Bedarf wird einer der Funkdienstärzte zu Ihnen nach Hause geschickt.